Aufsichtspflicht / Betreuung

Die Schule hat nur für die Dauer von Unterricht / Betreuung und anderen Schulveranstaltungen eine Aufsichtspflicht.

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind, wenn es mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Schule kommt, morgens zeitig, aber nicht zu früh, das Schulgelände betritt und sich nach Schulschluss sofort auf den Heimweg begibt.

Auch für die Dauer des Unterrichts sollte Ihr Kind zu Hause einen Ansprechpartner haben. Immer wieder kommt es vor, dass Kinder am Vormittag z.B. bei in der Schule auftretenden Erkrankungen keinen Ansprechpartner zu Hause finden.