Befreiung vom Unterricht

Grundsätzlich gilt, dass für jedes Fehlen, das beabsichtigt oder
gewünscht wird, bei der Schule im Voraus um Urlaub gebeten werden muss. Bei ganztägigem Fehlen ist vorher bei der Schulleiterin und beim Fehlen von Einzelstunden vorher beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin eine Genehmigung einzuholen.